Über Jahrzehnte gab es auf diese Frage eine sehr einfache Pauschalantwort: 130€ einmalig Zuweisungsgebühr und 1-8€ Frequenznutzungsgebühr je Funkgerät und Jahr.
Während die jährlichen Frequenznutzungsgebühren von Jahr zu Jahr sanken, blieb die Frequenzzuweisung als Verwaltungsakt stets bei 130€.
Nach langem Ringen wurde dieses Gebührenmodell zum 1.10.2021 reformiert. Der komplette Verwaltungsakt der Frequenzzuweisung wird seit dem über die neue Gebührenordnung BNetzA_BGebV-FreqZut geregelt.
Diese aktuelle Gebührenordnung besteht besteht aus mehreren Modulen und Multiplikatoren. Neben dem Frequenzband und der zugewiesenen Kanalbreite geht es erstmals auch um den Faktor Reichweite. Somit bietet das neue Gebührenmodell eine dramatische Vergünstigung in vielen Fällen.
Möchten Sie beispielsweise nur mit Handfunkgeräten und verzicht auf eine Feststation einfach nur innerhalb ihres Firmengeländes funken, können Sie eine 10-jährige Frequenzzuweisung bereits ab ca. 10-20€ im 2m Band erhalten.
Geht es hingegen um die maximal zulässige Reichweite bei Feststationen (15km Radius im 2m und 70cm Band oder 30km Radius im 4m Band) steigt die Frequenznutzungsgebühr mit den überdeckten km² auf folgende Maximalwerte an:
2m Band, Feststation mit 15km Radius Reichweite = 706,86km² mit 1 Simplex Kanal kostet knapp 50€ für eine 10-jährige Frequenzzuweisung.
2m Band, Relaisstation mit 15km Radius Reichweite = 706,86km² mit 1 Duplex Kanal kostet knapp 200€ für eine 10-jährige Frequenzzuweisung.
70cm Band, Feststation mit 15km Radius Reichweite = 706,86km² mit 1 Simplex Kanal kostet rund 186€ für eine 10-jährige Frequenzzuweisung.
70cm Band, Relaisstation mit 15km Reichweite = 706,86km² mit 1 Duplex Kanal kostet rund 743€ für eine 10-jährige Frequenzzuweisung.
Im 4m Band hat man den Vorteil das die maximal zulässige Reichweite gemäß VVnömL 30km beträgt, was immerhin 2827,4km² Zuweisungsgebiet entspricht. Ganze Landkreise und Wirtschaftsregionen kann man daher im 4m Band mit halb so vielen Feststationen realisieren im Vergleich zum 2m Band. Ebenso ist der Basisbetrag im 4m Band deutlich geringer. Daher kostet die 10-jährige Frequenzzuweisung hier trotz der 2827km² lediglich 100€ für eine Simplex-Feststation oder ca. 400€ für eine Duplex-Relaisfunkstelle.
Natürlich ist die Beantragung einer Frequenzzuweisung durch diese Reform definitiv nicht einfacher geworden. So muss der Zuweisungsbereich exakt definiert werden – wobei es wichtig ist diesen geografischen Bereich so zu definieren das diese mit der Reichweite einer Feststation möglichst deckungsgleich ist. Daher empfehlen wir Ihnen dringend sich nicht alleine sich mit dem Antrag auf Frequenzzuweisung auseinander zu setzen. Wir können Ihnen mit unserer Erfahrung helfen und konkrete Beispielkonzepte inklusive Antragstellung passend zu Ihrer Aufgabenstellung realisieren.
Für Ihre konkrete Aufgabe können wir neben der Geräteauswahl und der Funknetzplanung die seitens der Bundesnetzagentur anfallenden Frequenzzuweisungsgebühren exakt berechnen. Scheuen Sie daher nicht davor uns via eMail oder Kontaktformular Ihre Vorstellungen zu vermitteln. Die anfallenden Frequenzzuweisungsgebühren werden von uns bei jeder Funknetzplanung gesondert mit aufgeführt.