Die Reichweite von Funkgeräten muss in zwei unterschiedlichen Kategorien betrachtet werden: Der Physikalischen Reichweite sowie der gesetzlich begrenzten Größe eines Funkversorgungsbereiches.
Physikalische Reichweite
Technisch betrachtet ist die Funkreichweite abhängig von der Sendeleistung, dem Wirkungsgrad der verwendeten Antennen, der umgebenen Topologie und Bebauung sowie der genutzten Frequenz. Wichtigster Faktor hier ist nicht die Sendeleistung, sondern Antennen und ihre Umgebung. Generell spricht man bei VHF und UHF von einer quasioptischen Ausbreitung. Das bedeutet im Grundsatz das die Reichweite einer Antenne primär davon abhängt wie weit man von ihrem Standort aus sehen kann. Bei freier Sicht ohne Hindernisse, beispielsweise in Richtung Weltraum, reichen die 6 Watt einer Feststation im Betriebsfunk problemlos bis zu Satelliten im Low Earth Orbit (LEO), also 150-800km. Im terrestrischen Bereich aber, stellen Erdkrümmung, Topologie sowie Bebauung Hindernisse dar, welche die Reichweite in den Betriebsfunkbändern einschränken.
Steht die Antenne auf einem hohen Gebäude, von wo aus man mühelos 20Km weit entfernte Ortschaften sieht, kann man ausgehen das die Reichweite sehr ähnlich weit reicht. Ist die Antenne jedoch auf einem Fahrzeug oder einem Handfunkgerät und umgeben von städtischer Bebauung, ist die Reichweite entsprechend deutlich geringer. Ohne weitere Infrastruktur sind Handfunkgeräte nicht in der Lage kleinere Ortschaften ab zu decken, ebenso reicht die Reichweite von KFZ-Funkstellen für kleinere bis mittlere Ortschaften. Mit einer entsprechenden Infrastruktur, bestehend aus einer oder mehrerer Feststationen oder Relaisfunkstellen an geeigneten Standorten ist es hingegen problemlos möglich ganze Städte und Regionen für Mobil- und Handfunkgeräte nutzbar zu machen.
Gesetzliche Maximalreichweite
In der VVnömL sind unter Punkt 1.1.4 maximale Funkversorgungsgebiete begrenzt auf 15Km Radius um Feststationen im 2m und 70cm Band sowie maximal 30Km um Feststationen im 4m Band.
Bei diesen Werten liegt nicht nur der maximal erlaubte Funkradius, sondern es ist auch eine stark vereinfachte physikalische Durchschnittsgröße.
Betrachten wir primär die 15km Radius in den Haupt-Betriebsfunkbändern 2m (144-174MHz) und 70cm (380-470MHz). Der maximal erlaubte Funkbereich gemäß VVnömL wäre also ein Kreis von 30km Durchmesser. Physikalisch ist so etwas aber kaum zu erreichen. Denn die Antennenhöhe sowie Topologie und Bebauung beschränken die Reichweite! In der Realität sieht das so aus das in Süddeutschland aufgrund der Gebirgstopologie kaum mehr als einzelne Täler versorgt werden können, während in Norddeutschland eine übliche Feststation auch problemlos bis zu 40km weit funken könnte aufgrund der dort vorherrschenden flachen Topologie.
Weiterhin sind die 15km Radius als maximal-Reichweite nicht unumstößlich. Im Einzelfall kann für eine Feststation auch eine deutlich größere Reichweite erlaubt werden. Und zwar in dem Ausnahmefall das die topologischen Bedingungen dies ermöglichen und vom Funknetzbetreiber diese größere Reichweite gewünscht wird und ein Mehrbedarf an Frequenzen und Feststationen dadurch eingespart werden kann.
Der Grund für die festgelegte Maximalgrenze von 15km Radius ist das System wo nach die verfügbaren Betriebsfunkfrequenzen über das Bundesgebiet verteilt wurden in Frequenzzuteilungsgebieten. So ist das Bundesgebiet in einem Wabenraster eingeteilt welches sich aus Großwaben und Kleinwaben zusammen setzt. Die Kleinwaben sind von 1-9 nummeriert und sind in gleichbleibender Zählfolge in den Großwaben positioniert. Dieses FZG-System sorgt dafür das Frequenzen in einem Zuteilungsgebiet (1-9) in allen Großwaben wiederverwendet werden können, da die Frequenzzuteilungsgebiete deutlich weiter auseinander liegen als die erlaubte Reichweite definiert.
Hier sehen Sie einen Ausschnitt der Frequenzzuteilungsgebiete im Großraum NRW / Ruhrgebiet mit den Großwaben 45,46, 50 und 51 für das 2m und 70cm Band. Man erkennt das die Frequenzzuteilungsgebiete benachbarter Großwaben einen erheblichen Mindestabstand haben. Genau nach diesem Prinzip sind die Frequenzzuweisungsgebiete somit entkoppelt und legen einen geografischen Abstand fest wo die selben Frequenzen störungsfrei erneut zugeteilt werden können. Oberhalb dieser FZG-Karte verwendet die Bundesnetzagentur kompatibel zu den Frequenzverwaltungen anderer europäischer Staaten seit vielen Jahren das HCM-System. Es berücksichtigt die exakten Standorte und Abstrahlungscharakteristiken der verwendeten Stationsantennen in einem digitalen Simulationssystem zur Feststellung des Funkversorgungsgebietes sowie der verursachten Störfeldstärken zu benachbarten Frequenzzuteilungsgebieten und Nachbarstaaten.
Als Funkversorgungsgebiet ist ein geografisches Gebiet gemeint, in dem Sie Ihre mobilen Fahrzeugfunkstellen und Handfunkgeräte benutzen dürfen. Dieses Funkversorgungsgebiet, bzw. seine Ausdehnung in Km² wird von der Bundesnetzagentur auch als Multiplikator für die Frequenzzuweisungsgebühr benutzt. Dennoch sagt diese nichts über die tatsächliche Reichweite Ihrer Feststation aus.
Sie erklären uns welche Reichweite sie benötigen, beispielsweise durch einzeichnen in eine Karte wie GoogeEarth. Beginnend bei Ihrem Firmensitz sowie weiterer möglicher Stationsstandorte simulieren wir mehrere Modelle die einen schnellen Eindruck vermitteln was praktisch realisierbar wäre und ob es mehrere Feststationen braucht
Kompetente Funknetzplanung
Unsere Funknetzplanung bringt Ihre Ansprüche bezüglich Funkversorgungsgebiet mit der Physikalischen Reichweite und den gesetzlichen Auflagen optimal zusammen. Gemeinsam eruieren wir das von Ihnen benötigte Funkversorgungsgebiet und planen dann die notwendige Infrastruktur. Grundlage sind im ersten Schritt digitale Simulationen der Senderstandorte und ihrer Reichweite, sowie nachfolgend bei Unklarheiten Funkfeldmessungen vor Ort. Sie bekommen nach Abschluss unserer Funknetzplanung eine oder mehrere Detailübersichten inklusive konkreter Aufschlüsselung über Frequenzbereiche, Frequenzzuweisungsgebühren, Gerätetypen, Antennentypen bis hin zur Aufschlüsselung des Strombedarfes und empfohlener Notstromreserven, sowie die dazu vorausgefüllten Anträge auf entsprechende Frequenzzuweisungen. Näheres zum Thema Funknetzplanungen finden Sie in unserem Artikel Funknetzplanungen.