Funknetzplanung

Auf der einen Seite ist es unser Anspruch Ihnen ein Betriebsfunknetz zu realisieren welches Ihnen die Reichweite bietet welche Sie benötigen um ohne ärgerliche Funklöcher Ihren Betriebsfunk überall dort zu nutzen wo Sie ihn brauchen.

Auf der anderen Seite sind es gesetzliche Bestimmungen das die maximale Störreichweite Ihres Funknetzes begrenzt wird. Seit 2021 sorgt die aktuelle Gebührenordnung für Frequenzzuweisungen auch dazu das übertriebene Reichweiten die Zuweisungsgebühren drastisch verteuern.

Beide Sachverhalte führen dazu das eine konkrete Funknetzplanung unerlässlich wird. Doch was bedeutet konkret eine Funknetzplanung?

Funknetzplanung aus Ihrer Sicht

In dem Augenblick wo uns Ihre Kundenanfrage erreicht, betrachten wir Ihren genannten Firmensitz anhand digitaler Karten wie GoogleEarth oder GoogleMaps. Wenn es nur um ein lokales Funknetz innerhalb Ihres Betriebsgeländes geht, bekommen wir so einen ersten Überblick über Größe und Bebauung des Betriebsgeländes. Bei größeren Funknetzen die ganze Städte oder Landkreise abdecken sollen, betrachten wir die Topologie mit Hilfe topografischer Karten und Bebauung nach geeigneten Standorten für Feststationen. Im nachfolgenden Schritt simulieren wir die Verteilung der Nutzfeldstärken der möglichen Standorte. In den meisten Fällen führen diese Vorplanungen bereits zu derart klaren Aussagen das wir Ihnen ein erstes Angebot zukommen lassen können. Das alles ist in der Erstberatung soweit kostenlos und unverbindlich.

Bleiben hingegen noch offene Fragen, beispielsweise das ausfindig machen und kontaktieren von Dritten wie Immobilienbesitzern und Hausverwaltungen für externe Stationsstandorte können wir Ihnen selbstverständlich behilflich sein. Ebenso die Frage der Standortvernetzung. Werden für große Funknetze mehrere Feststationen gebraucht, braucht es auch eine IP-Vernetzung zwischen allen Standorten. Also Internetzugänge (lokale DSL-Anbieter) oder bei optischen Sichtkontakt zwischen den Antennenmasten auch professioneller Richtfunk. Letzteres wird als mögliche Vernetzungsoption bereits in der ersten Funknetzplanung erfasst für alle üblichen Richtfunkbänder von 6,2 – 42GHz. Als Basis für Richtfunklösungen haben wir uns vor Jahren für die sehr zuverlässige und skalierbare iPASOLINK iX Advanced Serie entschieden. Egal ob im Schmalbandbetrieb für wenige Mbit/s für die DMR/pDMR-Vernetzung oder für HighSpeed Datenlinks bis 10GBit/s Duplex bietet diese robuste und zuverlässige ODU von Marktführer NEC.

Funknetzplanung aus unserer Sicht

Als verantwortungsvoller Fachbetrieb liegt es in unserer Verantwortung eine Lösung zu erarbeiten, welche allen gesetzlichen Auflagen entspricht. Frequenzen und Bandbreite stehen nicht unbeschränkt zur Verfügung. Daher werden regional nur eine begrenzte Zahl von Funknetzen auf konkreten Frequenzen zugelassen. Ebenso muss die Störreichweite so dimensioniert sein, das die genutzte Frequenz in einer gewissen Entfernung wieder genutzt werden kann.

Da wäre zum einen das Funkversorgungsgebiet und das Zuteilungsgebiet. Bei jedem Funknetz, auch kleinen für den Betriebsfunk innerhalb von Grundstücksgrenzen bis hin zu großen Funknetzen mit mehreren Feststationen müssen beide Parameter plausible Dimensionen einhalten. So ist die maximale Größe eines Funkversorgungsgebietes für Feststationen im 2m und 70cm Band auf maximal 15km Radius (D=30km) begrenzt und bei Feststationen im 4m Band auf 30km Radius (D=60km). Das Funkversorgungsgebiet soll mit einer Nutzfeldstärke von mindestens 1µV/m bei 1,5m Antennenhöhe der mobilen Funkgeräte abgedeckt sein. Das Zuteilungsgebiet ist der geografische Bereich in denen die mobilen Funkgeräte die zugeteilte Frequenz nutzen dürfen. Das Zuteilungsgebiet wird nach ihren Wünschen abgestimmt auf mögliche Ausleuchtungsvarianten für eine möglichst gute Passgenauigkeit zum Zuteilugsgebiet.

Zum anderen wäre die Störfeldstärke. 10km außerhalb Ihres Zuteilungsgebietes darf die Störfeldstärke Ihrer Feststation bestimmte Grenzwerte in 10m über Geländehöhe gemessen, nicht überschreiten. Im 4m Band maximal 6dBµV/m, im 2m Band maximal 12dBµV/m und im 70cm Band maximal 20dBµV/m. Der Zweck dieser festgelegten Grenzwerte soll sicherstellen das die Ihnen zugewiesene Frequenz in anderen Zuteilugsgebieten des Bundesgebietes störungsfrei neu vergeben werden können. Darüber hinaus gibt es internationale Vorgaben zu prüfen. In Grenznähe zu Nachbarstaaten werden Störfeldstärken nach dem HCM-Abkommen geprüft. Da wir in Absprache mit der Bundesnetzagentur all diese Belange für Ihr Funknetz prüfen, ist eine zügige Frequenzzuweisung ohne übertriebene Bürokratie möglich.